Künftig Solarpflicht beim Kauf städtischer Baugrundstücke

Beim Klimagipfel im August in Steinheim haben mehr als 70 Kommunen im Regierungsbezirk Detmold die „Solaroffensive Ostwestfalen-Lippe“ gestartet. Dabei hat der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW auch „solare Baupflichten“ in die Diskussion gebracht. Die ersten Städte machen jetzt ernst: Paderborn und Gütersloh haben beschlossen, den Ausbau der Photovoltaik (PV) in Grundstücksverträgen und bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne in Zukunft verbindlich vorzugeben.

Die Bürgermeister/innen und Landräte/innen haben beim Klimagipfel ein Kommuniqué verabschiedet, dass OWL „Vorreiterregion für den Klimaschutz in NRW“ werden soll. Bislang ungenutzte Solarpotentiale sollen gehoben und der Ausbau der Photovoltaik nach Kräften vorangetrieben werden, heißt es im Kommuniqué.
Ein wichtiges Instrument sind dabei aus Sicht des OWL-Regionalverbandes im LEE NRW „solare Baupflichten“. Mehrere Bundesländer haben ihre Bauordnungen bereits geändert. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Bau von PV-Anlagen bislang lediglich für größere Parkplätze vorgegeben, die gewerblich genutzt werden.
Darüber hinaus können Kommunen sowohl in Grundstücksverträgen mit Bauwilligen als auch in Bebauungsplänen vorgeben, dass neu errichtete Gebäude zur Solarstromerzeugung genutzt werden. Die Städte Paderborn und Gütersloh sind jetzt die ersten Kommunen in OWL, die „solare Baupflichten“ auch für neue Wohnbauten beschlossen haben.
Die Stadt Paderborn will Käufer/innen städtischer Baugrundstücke ab 2022 in den Kaufverträgen dazu verpflichten, die Dachflächen neu errichteter Gebäude mit Solarmodulen zu belegen. Bauwillige, die eine Solaranlage nicht selbst finanzieren und betreiben möchten, haben die Möglichkeit, ihre Dachfläche an einen externen PV-Betreiber verpachten.
Für Bauwillige in Paderborn entfällt die Pflicht zur Stromerzeugung mit PV nur dann, wenn das Dach alternativ zur Warmwasserzeugung mit Solarthermie genutzt wird. Sollte der Betrieb einer PV- oder Solarthermieanlage zum Beispiel wegen Verschattungen durch Bäume ausnahmsweise nicht möglich oder unwirtschaftlich sein, gilt die Baupflicht nicht.
Die Stadt Gütersloh hat beschlossen, die Installation von PV-Anlagen künftig in ihren Bebauungsplänen festzuschreiben. Die Planungen sehen vor, dass Dächer nach Süden ausgerichtet werden. Damit ist der Betrieb einer PV-Anlage in der Regel wirtschaftlich möglich. Aber auch in Gütersloh soll es Ausnahmen geben und ist eine Verpachtung von Dachflächen zulässig.
„Wenn die beschlossene Solaroffensive ernst gemeint ist, dann darf es in Zukunft praktisch keine Neubauten mehr ohne PV-Module auf dem Dach geben,“ begrüßt Jürgen Wrona, OWL-Regionalvorsitzender im LEE NRW die Beschlüsse in Paderborn und Gütersloh und hofft, dass weitere Kommunen in OWL demnächst „solare Baupflichten“ beschließen.

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